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Schulgemeinschaft des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte e.V.
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Bevor der Verein ein Projekt fördern kann, muss ein Antrag eingereicht werden. Folgende Fragen sollten beantwortet werden:
- Was soll gemacht werden? - Wann soll was gemacht werden (von/bis) - Gibt es Kooperationspartner? - Steht die Finanzierung fest (wir finanzieren im Allgemeinen maximal 50 %)? - Was haben die jungen Menschen am LBZH davon haben?
Der Antrag muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. ANTRÄGE DÜRFEN NUR VON VEREINSMITGLIEDERN GESTELLT WERDEN!
Schulgemeinschaft des LBZH Hildesheim e.V. Silberfundstraße 23 31141 Hildesheim info@schulgemeinschaft-lbzh.de FAX 05121 / 801 104
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